Unser Leistungsangebot
Wir betreuen und pflegen Sie optimal zu Hause – und dies nicht nur tagsüber sondern auch nachts. Seit dem 1. Mai 2008 bietet St. Gregor zur Entlastung pflegender Angehöriger auch ambulante Nachtpflege an. Wir planen und organisieren eine individuell auf Sie abgestimmte Pflege und Betreuung, die auch kostenmäßig exakt Ihrem Bedarf entspricht.
Zu unseren Leistungen gehören:
Alle Leistungen der Pflegeversicherung, des SGB XI, wie zum Beispiel:
Wir unterstützen Sie in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität unter anderem durch
- Hilfe bei der Körperpflege (z.B. Duschen und Baden),
- Hilfe beim An- und Auskleiden,
- Hilfe bei der Ausscheidungshygiene,
- Lagerung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen Tätigkeiten, die zu einer normalen Haushaltsführung gehören. Wir unterstützen hierbei Menschen, die aufgrund altersbedingter Probleme, einer Erkrankung oder Behinderung bei der Weiterführung ihres eigenen Haushalts Hilfe benötigen, indem wir unter anderem folgende Tätigkeiten übernehmen bzw. mit den Betroffenen ausführen:
- Einkaufen,
- Böden reinigen,
- Fenster putzen,
- Staub saugen
- Wäsche bügeln
Wir übernehmen die Pflege, wenn die Pflegeperson/Angehörigen aufgrund von Krankheit, Erholungsurlaub oder sonstigen Gründen verhindert ist.
- Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir führen bei Beziehern von Pflegegeld in regelmäßigen Abständen die gesetzlich geforderten Pflegeberatungseinsätze zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und zur praktischen pflegefachlichen Unterstützung durch.
Alle Leistungen der Krankenversicherung, des SGB V, wie beispielsweise:
Wir führen im Auftrag der Ärzte und Krankenkassen fachgerecht
- Injektionen,
- Wundverbände,
- Medikamentengabe,
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
durch.
Wir versorgen Kinder und Haushalt bei Krankheit oder Verhinderung der Eltern. Familienpflege kann dann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern krank werden, zur Kur müssen oder wenn andere Gründe vorliegen, weshalb die Eltern mit der Familienführung überfordert sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in der Familie jünger als zwölf Jahre ist oder eine Behinderung hat. Die Familienpflegerin übernimmt dann die Betreuung der Kinder und die Organisation des Haushalts, die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger sowie die Unterstützung in Krisensituationen. Die Kosten für Familienpflege werden je nach Situation von den Krankenkassen, der Beihilfeversicherung, den Sozial- oder Jungendämtern oder den Familien selbst übernommen.
- Intensivmedizinische Versorgung (z.B. Beatmung zu Hause) oder intensivpflegerische Versorgung (z.B. 24h Pflege bzw. Betreuung)
In pflegerischen Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr 24 Stunden am Tag!
Telefon: 09367/ 98 87 90