Anspruch und Finanzierung
Der Einsatz ist in vielen Situationen möglich und unabhängig von Konfession oder Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung ist allerdings, dass innerhalb der betroffenen Familie ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein Familienmitglied behindert ist.
Die Kosten für den Einsatz einer Familienpflegerin werden dann, je nach Familiensituation, von folgenden Kostenträgern übernommen:
- gesetzlichen Krankenkassen
- Beihilfeversicherungen
- Rentenversicherungsträgern
- Sozial- und Jugendhilfeämtern
- den Familien
Wir arbeiten auf dem Gebiet der Familienpflege kooperativ mit den Ritaschwestern in Würzburg zusammen. (www.ritaschwestern.de)
Haben Sie Fragen oder benötigen noch weitere Informationen zum Thema Familienpflege?
Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine E-Mail, wir geben Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie unverbindlich und kostenlos.
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